Die regierung der Schweiz (exekutive) besteht aus den sieben mitgliedern des Bundesrats, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige amtsdauer gewählt sind.
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Der Bundespräsident ist nur für ein jahr gewählt und gilt in dieser zeit als "Primus inter pares", das heisst "Erster unter Gleichgestellten". Er leitet die bundesratssitzungen und übernimmt besondere repräsentationspflichten und aufgaben des Bundesrats.
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Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzlei
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