Zur Geschichte des Schweizerpsalms (Nationalhymne) |
Wie ein Kirchenlied zur Nationalhymne wurde
Sommer 1841. Der Urner priester und komponist Alberik Zwyssig (1808-1854) weilt bei seinem bruder im hof St. Carl, einem stattlichen patrizierhaus vor den toren von Zug. Von seinem Zürcher bekannten Leonhard Widmer (1809-1867) - einem musikverleger, journalist und liederdichter - erhält er einen patriotischen liedtext zur vertonung zugeschickt. Er wählt den messgesang auf den psalmtext «Diligam te Domine» (Ich will Dich lieben, Herr), den er 1835 für eine pfarrinstallations-feier komponiert hat, als er stiftskapellmeister des Klosters Wettingen war. Die anpassungen des neu zu unterlegenden Widmerschen textes führen bis in den herbst des jahres 1841. Schliesslich, «am abend des Cäcilientages, Montag, den 22. November 1841, zu St. Carl im 1. stock in der stube gegen see und stadt hin» probt Zwyssig mit vier Zuger stadtbürgern zum ersten mal seinen «Schweizerpsalm» (nach einem Bericht von Oberstleutnant Franz Uttinger, der den ersten bBass sang). Bereits 1843 erschien das neue vaterlandslied im «Festheft der Zürcher Zofinger für die feier der aufnahme Zürichs 1351 in den Schweizerbund» - der Zofingerverein ist die älteste schweizerische studentenverbindung. Im gleichen jahr wurde es am Eidgenössischen Sängerfest in Zürich vorgetragen und vom publikum mit begeisterung aufgenommen. Bei den männerchören wurde der «Schweizerpsalm» schnell heimisch, dank übersetzungen auch bald in den romanischen sprachgebieten, und umrahmte häufig patriotische feiern. Die zahlreichen vorstösse zwischen 1894 und 1953, dieses lied zur offiziell gültigen nationalhymne zu erklären, lehnte der bundesrat - die schweizer regierung - jedoch ab; denn eine nationalhymne solle nicht durch ein behördliches dekret eingeführt, sondern vom volk durch den regelmässigen gebrauch frei gewählt werden. In der tat existierte als repräsentationsgesang für politische und militärische anlässe ein anderes lied, das gleichermassen populär war wie der «Schweizerpsalm»: «Rufst Du mein Vaterland» dürfte auch noch heute einigen im gedächtnis sein. Der text wurde auf der englischen Hymnenmelodie «God save the King (Queen)» gesungen. Das führte im laufe des 20. jahrhunderts, als die internationalen kontakte stark zunahmen, zu mitunter peinlichen situationen beim abspielen der melodisch gleichklingenden nationalhymnen Englands und der Schweiz! 1961 beschloss daher der bundesrat, der «Schweizerpsalm», eine rein schweizerische und unverwechselbare schöpfung, habe provisorisch als offizielle schweizerische nationalhymne zu gelten. Nach dreijähriger probezeit sprachen sich zwölf kantone zugunsten des «Schweizerpsalms» aus, während sieben für eine verlängerte probezeit plädierten, und nicht weniger als sechs das lied als staatssymbol ablehnten. Trotz des zwiespältigen ergebnisses wurde 1965 die vorläufige anerkennung des «Schweizerpsalms» als nationalhymne bestätigt, diesmal unbefristet. Das provisorium liess der bundesrat erst 10 jahre später fallen, ohne jedoch eine spätere neue wendung auszuschliessen. In der folgezeit gingen auch mehrere vorschläge für einen neuen nationalgesang in Bern ein. Dem «Schweizerpsalm» stand jedoch nach wie vor keine andere komposition gegenüber, die auch nur annähernd so viele stimmen auf sich vereinigen konnte. So erklärte denn schliesslich der bundesrat am 1. April 1981 den «Schweizerpsalm» ohne wenn und aber als nationalhymne der Eidgenossenschaft, mit der begründung, er sei «ein rein schweizerisches lied, würdig und feierlich, so wie eine grosszahl unserer mitbürgerinnen und mitbürger sich eine landeshymne wünschen.» Text: Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland |