Der Bund ist die schweizerische bezeichnung für den staat - der andere häufig gebrauchte ausdruck dafür ist Eidgenossenschaft. Der Bund ist überall dort zuständig, wo ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigt zum beispiel in der aussen- und sicherheitspolitik, beim zoll- und geldwesen, in der landesweit gültigen rechtsetzung und in anderen bereichen. Aufgaben, die nicht ausdrücklich bundessache sind, fallen in die zuständigkeit der nächst unteren ebene: diejenige der kantone.
Die Bundesbehörden:
|