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Die Gemeinden
Alle kantone sind in politische gemeinden gegliedert – zurzeit sind es 2903. Ihre zahl nimmt wegen laufender gemeindezusammenlegungen weiter ab.

Rund ein fünftel der gemeinden haben ein eigenes parlament; vier fünftel kennen hingegen noch die direkt-demokratische entscheidung in der gemeindeversammlung.

Neben den aufgaben, die ihnen vom bund und vom kanton zugewiesen sind – zum beispiel das führen der einwohnerregister oder der zivilschutz –, nehmen die gemeinden auch ihre eigenen befugnisse wahr – etwa im schul- und sozialwesen, in der energieversorgung, im strassenbau, bei der ortsplanung, den steuern usw. diese zuständigkeiten regeln sie weitgehend selbständig.

Den umfang der gemeindeautonomie bestimmen die einzelnen kantone – er ist deshalb recht unterschiedlich.

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